Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01/2024
1. Geltungsbereich 1.1 Die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service führt alle Verträge auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen aus, soweit nicht abweichende Sonderabreden mit dem Auftraggeber getroffen worden sind. Es gelten die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden. 1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt. Deren Geltung wird ausdrücklich widersprochen. 1.3 Soweit Bauleistungen betroffen sind, liegen Verträgen mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergänzend die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur im Falle der vorherigen Übergabe der entsprechenden Regelungen in Textformergänzender Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schadensaufnahmen, Leckageortungen, Schadensmanagementleistungen sind keine Bauleistungen im Sinne dieser Klausel. Schadensmanagementleistungen sind Tätigkeiten, die zur Organisation der ordnungsgemäßen Schadensbeseitigung erforderlich sind, wie z.B. Kontaktierung von Versicherungen, Maklern, Sachverständigen, Hausverwaltungen, kommunen städtische Beauftragten, Subunternehmern und anderen, in den Auftrag involvierte Personen. Es besteht eine Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB. 2. Angebot und Vertragsschluss 2.1 Alle Angebote sind hinsichtlich Haupt- und Nebenleistungen sowie hinsichtlich Mengen stets freibleibend. 2.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service oder einer von dieser bevollmächtigten Person, spätestens jedoch mit der unwidersprochenen Aufnahme der Arbeiten durch die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service zustande. In Einzelfällen können Auftragsbestätigungen mündlich erteilt werden. 2.3 Die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service ist berechtigt, Aufträge ganz oder in Teilen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, bzw. beauftragte Leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Unternehmen zu beauftragen. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers bleibt die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service. 3. Preise 3.1 Alle Preise verstehen sich stets zuzüglich der in der Bundesrepublik Deutschland jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.2 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts werden die Leistungen im Falle unterlassener Vergütungsvereinbarung auf der Basis des z.Zt. der Auftragserteilung geltenden Standard Leistungs-Verzeichnisses der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service abgerechnet. Das Verzeichnis kann von dem Auftraggeber jederzeit abgerufen oder eingesehen werden. 3.3 Vom Auftraggeber zusätzlich bzw. nachträglich beauftragte Leistungen, die vom ursprünglichen Auftragsumfang abweichen, werden gemäß Ziffer 3.2 abgerechnet, sofern keine anderweitige Vergütungsvereinbarung getroffen worden ist. Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung grundsätzlich unverändert. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung so stark von der vertraglich vereinbarten abweicht, dass einer Vertragspartei ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist (§ 242 BGB). In diesem Fall ist auf Verlangen der benachteiligten Parteien Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr -oder Minderkosten zu zahlen. Die Bemessung der Ausgleichszahlungen hat aufgrund der Preisermittlung (Ziffer 3.2) zu erfolgen. 4. Zahlungsbedingungen 4.1 Der in der Rechnung ausgewiesen Gesamtbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auszugleichen. 4.2 Die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service ist berechtigt, vor Aufnahme der vertraglich vereinbarten Tätigkeit eine Vorauszahlung (Vorschuss) in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung zu fordern, sofern das Auftragsvolumen, ein schlechtes Zahlungs-verhalten in der Vergangenheit oder mangelnde Bonität des Auftraggebers dies erforderlich machen. In diesem Fall nimmt die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service die vertraglich vereinbarten Arbeiten erst nach Eingang der Vorauszahlung auf. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Voraus-Zahlungsverpflichtung
durch Hereingabe einer unter Verzicht auf das Recht der Hinterlegung erklärten selbstschuldnerischen und unbefristeten Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Volksbank in entsprechender Höhe zu ersetzen. Die geleistete Vorauszahlung wird mit der ersten fälligen Rechnung oder Abschlagzahlungen gemäß Ziffer 4.3 verrechnet. 4.3 Die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von 90 % des Wertes der ordnungsgemäß erbrachten Leistungen vertragswesentlichen Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen Firma Bau-Sachverstaendiger-Service ist ausgeschlossen. 4.4 Als Zahlungsmöglichkeiten werden Barzahlung oder Zahlung per Überweisung vereinbart. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Diskontierung und Einziehung. 4.5 Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag in Verzug, wird die gesamte Restschuld aus der jeweiligen Vertragsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 4.6 Kommt der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten in Verzug, ist die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service berechtigt, die jenigen Leistungen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen zurückzubehalten. Im Übrigen behält die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service sich vor, nach Ablauf einer fruchtlosen Nachfrist sowie Ablehnungsandrohungen vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Eine Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen. 5. Aufrechnung und Zurückbehaltung 5.1 Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, steht diesem kein Zurückbehaltungsrecht zu. Hiervon ausgenommen sind unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Auftraggebers gegenüber der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service. 5.2 Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, sofern es sich um gegenseitig voneinander abhängige Forderungen handelt. 5.3 Voraussetzung für Leistungen der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Tritt nach Abschluss des Vertrages beim Auftraggeber eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ein, ist die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service berechtigt, die vertragliche Leistung zu verweigern, bis der Auftraggeber eine angemessene Sicherheitsleistung bereitstellt hat. Ist der Auftraggeber nicht dazu bereit, kann die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service vom Vertrag zurücktreten. Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ist insbesondere gegeben, wenn gegen diesen ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet worden ist oder dieser bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat. 6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass den Mitarbeitern und Bevollmächtigten der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service während der regelmäßigen Arbeitszeiten freier Zugang zum vertraglich vereinbarten Objekt gewährt wird. Strom in ausreichender Kapazität ist durch den Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. 6.2 Betreibt der Auftraggeber einen Betrieb, unterrichtet er die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service auf schriftlichem Wege über die spezifischen Unfallverhütungs-, Arbeitsschutz -und Umweltschutzvorschriften. Geeignete Schutzvorrichtungen sind durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. 6.3 Sind Geräte und Anlagen Gegenstände der Beauftragung an die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service, hat der Auftraggeber Sicherheitsvorschriften und Bedingungsanleitungen zur Verfügung zu stellen. 6.4 Behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse und Befreiungen, die zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Tätigkeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber einzuholen. 7. Gewährleistung 7.1 Die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service kann vom Auftraggeber die förmliche Abnahme des Werkes verlangen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber in sich abgeschlossene Teile der Gesamtleistung besonders
abzunehmen. Dies gilt insbesondere für Teile der Gesamtleistung, deren Prüfung durch die weitere Ausführung der Arbeiten unmöglich wird. Nimm der Auftraggeber nach verlangen von Firma Bau-Sachverstaendiger-Service nicht ab gilt die Leistung nach 8 Tagen als abgenommen. 7.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so hat dieser, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügen die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige und der Nachweis des Zugangs innerhalb angemessener Frist. Versäumt der Auftraggeber die rechtszeitige schriftliche Anzeige, entfällt bezüglich dieses offen sichtlichen Mangels jede Gewährleistung. 7.3 Bei berechtigter Geltendmachung eines Mangels, steht der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service ein Recht zur Nacherfüllung zu. Für den Fall, dass diese die vom Auftraggeber gesetzte Frist zur Nacherfüllung fristlos verstreichen lässt, die Nacherfüllung fehlschlägt oder unmöglich ist, ist der Kunde zur Minderung des vereinbarten Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 7.4 Es gelten die in § 634a BGB geregelten, gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern durch die Einbeziehung der VOB/B nicht eine anderweitige Regelung getroffen worden ist. durfte (Kardinalpflichten). Die Schadenersatzhaftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Eine weitergehende Haftung der Firma 8. Haftung 8.1 Die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service haftet nur für Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss hat bei schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit keine Geltung. 8.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung einer 8.3 Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Haftung für Mangelfolgeschäden, für die lediglich eine Haftung aus positiver Vertragsverletzung in Betracht kommt, ausgeschlossen. 8.4 Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 8.5 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen mit Ausnahme der Verkürzung der Verjährung auf fünf Jahre bei Haftungsfällen aus positiver Verletzung eines Werkvertrages. 9. Kündigung 9.1 Der Auftraggeber steht bis zur Vollendung des Werkes gemäß § 649 BGB ein Kündigungsrecht zu. Die bis dahin von der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service erbrachten Leistungen werden vertragsgemäß abgerechnet. 9.2 Der Vergütungsanspruch für Leistungen, die die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service infolge der Kündigung nicht mehr erbringen kann, wird mit 10 % des vereinbarten Preises (ohne MwSt.) dieser Leistung pauschalisiert. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Vergütungsanspruch wegen höherer ersparter Aufwendungen bzw. anderweitigen oder unterlassenen Erwerbs nachzuweisen. Die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service behält sich vor, im Einzelfall einen höheren, als den pauschalisierten Vergütungsanspruch nachzuweisen. 10. Widerrufsbelehrung gemäß § 312b BGB: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service Sichelstr.14a 86179 Augsburg Telefon: +49 821 4309091 E-Mail: info@bau-sachverstaendiger-service.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe
Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Ware auf unsere Kosten unverzüglich bei Ihnen ab. Bis zum Erhalt der Ware können wir die Rückzahlung verweigern. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/ Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, in dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistungen/ Werkleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung/ Werkleistung entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung 11.Schlussbestimmungen 11.1 Die Firma Bau-Sachverstaendiger-Service ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindung erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes zu speichern und zu verarbeiten. 11.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Augsburg vereinbart. 11.3 Die Beziehung zwischen der Firma Bau-Sachverstaendiger-Service und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.